Voraussetzung für die Teilnahme an einem Techniker – Fernstudium

Um den Anforderungen des Technikers gerecht zu werden und den Lehrgang erfolgreich zu bestehen, bedarf es umfassender Vorkenntnisse. Dies liegt zum einen an dem sehr umfangreichen Themengebiet dieses Berufs, zum anderen ist praktische Berufserfahrung unbedingt notwendig um handwerkliche und industrielle Abläufe zu verstehen und durchzuführen. Je nach Qualifikation wird und bisheriger Laufbahn wird empfohlen, den Studienschwerpunkt auf die Fachrichtung zu legen, die Ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld am nächsten liegt.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang

Um an einem Techniker – Fernstudium zu können, ist es zunächst wichtig, dass sie über einen Berufsschulabschluss und eine fachlich geeignete Ausbildung verfügen. Alternativ genügt auch ein Berufsschulabschluss und Berufspraxis von 42 Monaten. Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben sie die Berechtigung zur Teilnahme am Lehrgang. Schließen sie Diesen erfolgreich ab, so dient das erworbene Abschlusszeugnis, als Nachweis der ordungsgemäßen Prüfungsvorbereitung, im Falle dafür, dass sie die staatliche Techniker Prüfung ablegen wollen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur staatliche Techniker Prüfung

Die Teilnahme an der Prüfung zum staatliche geprüften Techniker ist im Gegensatz zum Lehrgang selbst, an besondere Bedingungen geknüpft. Alle Anforderungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung gegeben sein. Das heißt, sie haben während des gesamten Kurses Zeit, beispielsweise fehlende Berufserfahrung zu ergänzen. Um an der staatlichen Prüfung teilnehmen zu können, müssen sie über einen Nachweis ausreichender Vorbereitung verfügen. Diesen Nachweis erwerben sie durch das Fernstudium selbst und durch die damit zusammenhängenden Seminaren und Vornotenklausuren. Die Teilnahme an den Seminaren ist somit ebenfalls Voraussetzung für die Teilnahme an der staatlichen Prüfung.

Des weiteren müssen sie bei Prüfungsanmeldung über einen Berufsschulabschluss verfügen. Hinzu kommt der Nachweis über eine fachlich geeignete und erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufspraxis. Die berufliche Ausbildungszeit ist hierbei anzurechnen. Sollten sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, so ist alternativ der Nachweis von sieben Jahren fachlich geeigneter Berufspraxis ausreichend. Nach erfolgreichem Bestehen der staatlichen Techniker Prüfung tragen sie die Berufsbezeichnung – Staatlich geprüfter Techniker!

Um zum staatlich geprüften Techniker Lehrgrang zugelassen zu werden, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. In diesem Bereich klären wir Sie über alle Voraussetzungen auf die Sie bei der Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfüllen müssen.

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